Bekenntnisse

Ein Lazarus namens Guttenberg

Nr. 522 – vom 25. November 2011
Georg Kreisler, der große böse Dichter und Satiriker, ist tot. Das Nachwort zu seinem Ab- und Nachleben formulierte er fies wie immer in einem seiner letzten Interviews: „Ich glaube nicht, daß es ein Leben nach dem Tode gibt. So ein Pessimist bin ich nun auch wieder nicht.“
 
Für Optimisten von deutschem Adel lautet die tröstliche Botschaft hingegen: Es gibt ein Leben nach dem Hirntod! Das beweist nachhaltig der Kasus des Freiherrn zu Guttenberg, der als ein vermeintlich politisch Verblichener nun als reanimierter „Zeit“-Geist durch den deutschen Blätterwald gespenstert. Am 1. März erst war er freiwillig zurückgetreten worden – ein März-Gefallener hätte man früher gesagt –, und es schien, als könnte er seine politische Zukunft endgültig abschreiben (zumal er im Abschreiben inzwischen geübt war). Doch nun zur beginnenden Adventszeit wird uns allerorten die neue Ankunft des Messias prophezeit. In festlicher Stimmung hallelujat BILD: Macht hoch die Tür, die Tor’ macht weit, bald kommt der Herr der Ehrlichkeit...
 
Unholder Knabe im nicht mehr geligem Haar: Nun hat das Knäblein zwar reichlich in die reinlichen Windeln geschissen, doch dieser Beschiß, darauf besteht er nach wie vor, sei ihm unbewußt unterlaufen. Es sei ihm gar nicht bewußt gewesen, welchen Scheiß er da produziert habe. Ein Rein- und Durchfall, der ihm aus Versehen en passant passiert sei. Im „Zeit“-Interview mit seinem publizistischen Kammerdiener Giovanni di Lorenzo bringt Guttenberg das in seiner volkstümlichen schlichten Art auf die einfache Formel: Es ergebe sich „der Bewußtlosigkeitsnachweis durch die Unwahrscheinlichkeit der Tat“. Hä? Nix verstehen? Nix gutt sprechen Guttenberg-Deutsch?
 
Ins halbwegs Denkbare übersetzt, soll das heißen: Es kann einer gar nicht so blöd sein, daß er so etwas unwahrscheinlich Blödes bewußt tun würde. Und wenn er es blöderweise doch getan hat, dann sei schon die Blödheit dieser Tat ein Nachweis dafür, daß der Täter eben ein vollkommen Blöder sein muß. Und für sein blödes, bewußtloses Tun kann man ihn auch nicht zur Verantwortung ziehen. Deshalb verlangt Guttenberg für sich einen öffentlichen Freispruch wegen nachgewiesener Unzurechnungsfähigkeit. Als Blödmann könne er nun mal für nichts was.
 
So steht seiner politischen Wiederkunft tatsächlich nichts mehr im Wege. Mit diesem eindeutigen Bewußtlosigkeitsnachweis hat er sich als unzurechnungsfähiger Blödeimer voll qualifiziert für ein Comeback in die deutschen Politik.


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Rätselfrage

 
Ein Regenschirm zum Schutz vor Regen nützt.
Ein Sonnenschirm uns gegen Sonne schützt.
Doch eines will mir nicht ins Hirn:
Wovor schützt uns ein Rettungsschirm?